Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Artikel 1 – Anwendungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Die Kübeler GmbH, Berlin („LASTREIN“) und Kunden.

1.2

Diese AGB gelten, wenn der Kunde Unternehmer gem. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde Verbraucher gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist.

Artikel 2 – Einbeziehung

2.1

Stehen die Vertragsparteien in laufenden Geschäftsbeziehungen und wurden dabei die AGB unverändert verwendet, ist die erneute ausdrückliche Vereinbarung derselben AGB nicht bei jedem einzelnen Vertragsabschluss erforderlich.

2.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Artikel 3 – Begriffsbestimmungen

3.1 LASTREIN-Plattform

Das LASTREIN-Onlineportal unter www.LASTREIN.com, www.lastrein.de, www.lastrein.app, www.rabattcontainer.com, www.rabattcontainer.de und/oder die LASTREIN-App.

3.2 Dienstleistung

Entsorgungsdienstleistung, die die Anlieferung und Abholung des Abfallbehälters sowie die Verwertung oder Beseitigung des Abfalls umfasst.

3.3 Partner

Ein Entsorgungsdienstleister, der als Subunternehmer von LASTREIN die Dienstleistung ausführt.

3.4 Bestellung

Auftrag des Kunden, einen leeren Abfallbehälter an einem bestimmten Ort aufzustellen und abholen zulassen oder einen vollen Abfallbehälter gegen einen leeren Abfallbehälter tauschen zu lassen.

3.5 Geschäftszeiten

Werktage, Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr. Heiligabend, Silvester, bundeseinheitliche Feiertage und Feiertage in Berlin zählen nicht als Werktage.

Artikel 4 - Bestellvorgang und Vertragsabschluss

4.1

Jeder Bestellvorgang setzt eine Registrierung des Kunden und Erstellung eines Kundenkontos voraus. Auch bei telefonischen Anfragen oder Anfragen per Email wird nachfolgend ein Kundenkonto für den Neukunden angelegt und nachfolgend die Bestellung hierüber verarbeitet. Die Präsentation der einzelnen Dienstleistungen auf der LASTREIN-Plattform stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Die Bestellung des Kunden über die LASTREIN-Plattform ist ein bindendes Angebot auf Vertragsabschluss, welcher nachfolgend als Einzelauftrag mit der Annahme durch LASTREIN zustande kommt.

4.2

Der Kunde erhält über die LASTREIN-App eine Pushmitteilung, oder eine E-Mail, sobald die Bestellung von LASTREIN angenommen wurde. Nachfolgend wird dem Kunden von LASTREIN eine gesonderte Vertragsbestätigung gesandt, durch welche der Vertrag wirksam zustande kommt.

Artikel 5 - Einsatz von Subunternehmern

LASTREIN ist berechtigt, die Dienstleistung durch Subunternehmer durchführen zu lassen.

Artikel 6 - Stornierung, Widerruf und vertragliche Rücktrittsrechte

6.1

Der Kunde kann seine Bestellung bis zur Annahme durch LASTREIN (4.2) kostenlos durch Klick auf „Bestellung stornieren“ in der Lastrein-App stornieren.

6.2

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann zudem den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Vertragsbestätigung (4.2) durch Erklärung gegenüber LASTREIN schriftlich widerrufen. Aus der Erklärung muss der Widerruf eindeutig hervorgehen.

6.3

Der Kunde hat das Recht, bis spätestens 1 Werktag vor dem angegebenen Termin der Anlieferung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der erklärte Rücktritt muss telefonisch und in Textform zumindest per Email an [email protected] erfolgen. Bei verspäteten Auftragsstornierungen fällt eine Stornogebühr von 70% der Auftragssumme an. Bei der Bestellung „So bald wie möglich“ ist der Rücktritt ausgeschlossen.

6.4

LASTREIN kann einen Einzelauftrag stornieren, wenn eine rechtzeitige Anlieferung aus verkehrstechnischen und/oder logistischen Gründen nicht möglich ist, sich kein Partner findet, der den Auftrag zu diesem bestimmten Zeitpunkt ausführt, oder andere Gründe vorliegen, die die Leistung wirtschaftlich unzumutbar werden lassen (Nichtverfügbarkeit der Leistung). Der Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden erklärt werden. LASTREIN wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und ggf. schon gezahlte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

Artikel 7 - Preise

7.1

Die jeweils gültigen Preise sind bei der Buchung im LASTREIN-Onlineportal einsehbar. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Preis ergibt sich aus der Vertragsbestätigung. (4.2)

7.2

Die Preise beinhalten die Anlieferung, Aufstellung und Abholung der Abfallbehälter (Transport), das Entgelt für die Miete, sowie die Verwertung des vom Kunden angegebenen Abfalls unter den in Nr. 10 genannten Bedingungen. Sie enthalten nicht das Entgelt für eine verlängerte Mietdauer und die Vergütung für mögliche Zusatzleistungen Nr. 7.3) und 7.4). Werden die Bedingungen unter Nr. 10 nicht eingehalten, kann es zu zusätzlichem Aufwand (insbesondere Leerfahrten oder Zeitverlust wegen Aufstellungserschwernissen) kommen, die entsprechend abgerechnet werden.

Schadensersatzansprüche von LASTREIN bleiben unberührt.

7.3

Das im Preis enthaltene Entgelt für Miete bezieht sich auf eine Mietdauer von 10 Tagen. Der erste Tag ist dieser der Aufstellung des Containers, der letzte, der der Abholung desselben. Jeder zusätzliche Tag wird pauschal mit einem Mietpreis von 2,95 € (zzgl. USt) berechnet.

7.4

Unter anderem ein Deckel für den Container und die Ausführung der Befüllung stellen Zusatzleistungen dar, welche individuell angefragt werden können. Sonstige Zusatzleistungen werden dem Kunden gesondert berechnet.

Artikel 8 - Fälligkeit der Zahlung, Verzug

8.1

Die Rechnung ist mit Rechnungsdatum fällig und zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen. Die Rechnung wird dem Kunden in digitaler Form übersandt oder im Online Portal zum Download zur Verfügung gestellt, hierbei erfolgt eine Benachrichtigung per Email. Die Kundendaten ergeben sich aus den vom Kunden im Kundenportal hinterlegten Daten. Per Email an die im Kundenportal hinterlegte Emailadresse versandte Rechnungen und sonstige Schreiben gelten dem Kunden als zugegangen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten in seinem Kundenportal vollständig und richtig sind.

8.2

LASTREIN ist berechtigt, eine Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu verlangen, welche bei der Endabrechnung verrechnet wird. Weiterhin ist LASTREIN berechtigt, die Zahlungsarten auf Vorauskasse, Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zu beschränken.

8.3

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 288 BGB zu Verzugszinsen und Verzugsschaden sowie die Regelungen des § 280 BGB.

8.4

LASTREIN beauftragt bei Eintritt des Verzuges Fremddienstleister wie Inkassounternehmen und Rechtsanwälte mit dem Forderungseinzug. Die dadurch entstehenden Kosten werden als Verzugsschaden vom Kunden gefordert.

8.5

Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist LASTREIN berechtigt, vom seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, auch bei bereits abgeschlossenen Einzelaufträgen.

8.6

Der Kunde darf gegen Forderungen von LASTREIN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

Artikel 9 - Lieferung und Abholung der Abfallbehälter

9.1

Der Kunde teilt LASTREIN den gewünschten Aufstellungsort der Abfallbehälter bei Bestellung mit. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die bei Vertragsschluss im LASTREIN-Portal hinterlegte Kundenadresse.

9.2

Liefer- und Abholzeiten sind für LASTREIN unverbindlich, LASTREIN informiert den Kunden über den Tag der Aufstellung des Abfallbehälters. Auf Wunsch des Kunden kann eine telefonische Benachrichtigung vor der Aufstellung erfolgen.

Artikel 10 - Anforderungen an den Aufstellort, Verkehrssicherungspflichten

10.1

Eine Anlieferung von Abfallbehältern an den gewünschten Aufstellungsort ist nur möglich, wenn die nachfolgenden und die gegebenenfalls zusätzlich im LASTREIN-Onlineportal beschriebenen Anforderungen an den Aufstellungsort gegeben sind. Es muss eine problemlose, hindernisfreie Aufstellung und Abholung der Abfallbehälter möglich sein. Für den Container selbst ist eine Stellfläche von 15 m Länge, 4 m Breite und 5 m Höhe vorzusehen. Die Zufahrt zum Aufstellungsort, der Aufstellungsort selbst und eine freie Fläche in einem Umkreis von 15m rund um den Abfallbehälter müssen ebenerdig, fest, für das Befahren mit Fahrzeugen von mind. 40 t Gesamtgewicht geeignet sein, eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,5m und eine freie Höhe von mind. 4m aufweisen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Voraussetzung vorher zu prüfen oder prüfen zu lassen. Weiterhin hat der Kunde sicherzustellen, dass der Boden der Stellfläche ausreichend geschützt wird (z.B. durch Unterlage von Brettern o.ä.). Es wird keine Haftung in Bezug auf die eventuelle Beschädigung der Stellfläche genommen.

10.2

Entspricht der vom Kunden angegebene Aufstellungsort nicht den oben genannten Anforderungen und hat der Kunde dies zu vertreten, kann LASTREIN von dem Vertrag zurücktreten und/oder vom Kunden Schadensersatz verlangen. Die Leerfahrt in Höhe von 190,00 € (zzgl. UmSt) hierfür wird dem Kunden als zu ersetzenden Schaden in Rechnung gestellt.

10.3

Der Kunde hat Abfallbehälter ohne Abdeckung gegen witterungsbedingte Einflüsse (Regen, Schnee) zu schützen.

10.4

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die für die jeweilige Abfallart maximale Lagerdauer nicht überschritten wird, die sich aus der im LASTREIN-Onlineportal veröffentlichten Leistungsbeschreibung der jeweiligen Dienstleistung ergibt.

10.5

Der Kunde hat in der Leistungszeit dafür Sorge zu tragen, dass bei der Befüllung der Abfallbehälter weder Personen noch Eigentum Dritter geschädigt werden. Insbesondere ist der Kunde für eine ausreichende Absperrung des Aufstellungsortes des Abfallbehälters und, sofern erforderlich, für das Aufstellen von Warnleuchten verantwortlich (Verkehrssicherungspflichten).

10.6

Der Kunde ist verpflichtet vor der Anlieferung des Abfallbehälters, auf eigene Kosten, die Zustimmung des Grundstückeigentümers und/oder Zustimmung der zuständigen Behörden zur Aufstellung des Abfallbehälters auf öffentlichen Flächen und/oder zu Befahren öffentlicher Flächen einzuholen und auf Anfrage vorzulegen.

10.7

Der Kunde hat jegliche Überfüllung der Abfallbehälter oder die Befüllung nicht vertraglich vereinbarter Abfallarten (auch durch Dritte) zu vertreten. LASTREIN ist berechtigt, die Abholung und Entsorgung von Abfallbehältern mit anderen Abfällen als den vereinbarten zu verweigern, oder dem Kunden entsprechende Zusatzgebühren in Rechnung zu stellen. Ausschlaggebend ist hierbei die auf dem Übernahmeschein des Entsorgers eingetragene Abfallart.

10.8

Der Kunde bleibt auch nach der Abholung als Erzeuger der Abfälle gem. §7 Abs. 2 KrWG i.V.m. §22 KrWG weiterhin zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet. Jene Abfälle, die aus gesetzlichen Gründen an die zuständige Gemeinde zur Verwertung zu übergeben sind, werden von LASTREIN dem jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorger angedient. Dadurch anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde.

10.9

Die Einstufung des Abfalls in eine der Abfallverzeichnisklassen laut Abfallverzeichnis-Verordnung erfolgt durch LASTREIN endgültig erst bei Entleerung des Abfallbehälters bzw. bei Übergabe an den Entsorger. Diese Einstufung ist für den Kunden verbindlich, sofern die Einstufung der objektiven Rechtslage entspricht

10.10

LASTREIN kann Abfälle nach seiner Wahl verwerten oder, sofern gesetzlich zulässig, beseitigen.

Artikel 11 - Pflicht zur Anzeige von Mängeln an Abfallbehältern

11.1

Ist am Abfallbehälter ein Mangel vorhanden oder zeigt sich ein solcher während der Laufzeit des Vertrages oder wird eine Maßnahme zum Schutz des Abfallbehälters gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Kunde dies LASTREIN unverzüglich in Textform unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, LASTREIN ein Foto des Mangels zu übermitteln.

11.2

LASTREIN ist berechtigt, bei kleineren Beschädigungen eine Schadenspauschale von 190,00 € (netto) je Beschädigung in Rechnung zu stellen.

Artikel 12 - Schadensersatz

12.1

LASTREIN haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und/oder im Umfang einer von LASTREIN gegebenenfalls übernommenen Garantie. Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ist bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von LASTREIN der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden LASTREIN nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

12.2

Bei Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, verkürzt sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlich verursachter Schäden beruhen, auf ein Jahr.

12.3

Der Kunde haftet für Schäden, die er zu vertreten hat, nach den gesetzlichen Vorschriften. Er haftet z.B. für Schäden, die durch Verlust der Abfallbehälter, Befüllung des Abfallbehälters mit Abfällen, mit deren Entsorgung er LASTREIN nicht beauftragt hat, Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes des Abfallbehälters, unsachgemäße Beladung (z.B. mit Abfällen, die über die Ladekante des Abfallbehälters hinausragen, ungleichmäßige Befüllung), unsachgemäßes Umstellen des Abfallbehälters oder durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nach (§12 Abs. 3) entstehen. Der Kunde stellt LASTREIN von Ansprüchen von Grundstückseigentümern oder der öffentlichen Hand, die auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht des Kunden aus 10. zurückzuführen sind, frei.

12.4

In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Die Betroffene Partei ist verpflichtet, die Verhinderung der Erfüllung der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen. Sofern das Ereignis über einen Zeitraum von 4 Wochen andauert, hat jede Partei das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Artikel 13 - Anwendbarkeit

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Für Kunden, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, ist der Gerichtsstand Berlin.

Hat der Kunde, der Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Berlin nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt dieser Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen LASTREIN der Sitz von LASTREIN. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

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